JUGENDSCHUTZFORMULAR

An allen Terminen gib es eine Sonderregelung, um das Nox auch unseren Jüngeren Gästen ab 16 Jahren zugänglich zu machen.  Für diese Fälle ist folgendes zu beachten:

 

Aufgrund der gesetzlichen Lage besteht die Möglichkeit, dass Eltern durch eine Personenfürsorgeübertragung die Aufsichtspflicht auf eine andere mindestens 18-Jährige Person für den Besuch im Nox übertragen und damit einen Aufenthalt für die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren im Nox nach 24 Uhr ermöglichen.

Bitte denkt daran dass 16 & 17 Jährige Gäste am Eingang unsere Speziell Personenfürsorgeübertragung dabei haben müssen!

 

Eine über 18 Jährige Person kann maximal drei Jugendliche beaufsichtigen, alle Personen müssen aus organisatorischen Gründen die Diskothek bis um 23:45 Uhr betreten.

Danach kann ein Einlass mit U18 Formular nicht mehr zugesichert werden.

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Erziehungsbeauftragung (1).pdf
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